Der Kreisausschuss beschließt, folgende Änderungen des
Konzeptes der Verwaltung zum Vollzug von § 11 Abs. 4 der Geschäftsordnung des
Kreistages (Fragemöglichkeit für Bürgerinnen und Bürger) vorzunehmen:
Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich. Die
fragestellende Person zeigt den Verwaltungsmitarbeitern vor der
Kreistagssitzung zur Prüfung der Frageberechtigung ihren Personalausweis bzw.
Reisepass vor. In diesem Zuge kann die Person den Bogen zur Erhebung der
Adressdaten entweder bereits ausgefüllt abgeben oder vor Ort ausfüllen.