Beschluss: Annahme

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1

Der Kreisausschuss beschließt, folgende Änderungen des Konzeptes der Verwaltung zum Vollzug von § 11 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Kreistages (Fragemöglichkeit für Bürgerinnen und Bürger) vorzunehmen:

 

Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich. Die fragestellende Person zeigt den Verwaltungsmitarbeitern vor der Kreistagssitzung zur Prüfung der Frageberechtigung ihren Personalausweis bzw. Reisepass vor. In diesem Zuge kann die Person den Bogen zur Erhebung der Adressdaten entweder bereits ausgefüllt abgeben oder vor Ort ausfüllen.