A)
Zuständigkeitsentscheidung
- Der Kreistag zieht,
abweichend von § 37 Abs. 1 Satz 2 seiner Geschäftsordnung in Verbindung
mit der Anlage „Übersicht über die Ausschüsse des Kreistages, ihre
Aufgaben und Befugnisse“, die Entscheidung des Ausschusses für Soziales,
Bildung und Schule über Kulturangelegenheiten unterhalb eines Wertes
von 2.500.000 Euro für das Konzept zum Förderprogramm „Kultursommer 2021“
im Landkreis Aichach-Friedberg im Einzelfall an sich (Art. 76 Abs. 4 Satz
1 Landkreisordnung analog).
- Der Kreistag zieht,
abweichend von § 29 Absatz 2 Nr. 6 seiner Geschäftsordnung in Verbindung
mit der Anlage „Übersicht über die Ausschüsse des Kreistages, ihre
Aufgaben und Befugnisse“, die Entscheidung des Kreisausschusses zur
Genehmigung von außerplanmäßigen Ausgaben von einem Betrag von unter
500.000 Euro im Einzelfall an sich (Art. 76 Abs. 4 Satz 1 Landkreisordnung
analog).