Der Kreistag beschließt, unter Verzicht auf eine
Vorberatung durch den Kreisausschuss nach Art. 26 Satz 2 Landkreisordnung, dass
der Landkreis Aichach-Friedberg den Kliniken an der Paar zum Jahresfehlbetrag
2020 durch Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse auf der
Grundlage des Antrages vom 15.07.2021 sowie seines Betrauungsaktes vom 14.03.2018
eine Ausgleichszahlung in Höhe von 3.827.376,68 Euro gewährt. Außerdem gewährt
der Landkreis den Kliniken an der Paar auf Grundlage des Antrags vom 15.07.2021
einen Tilgungszuschuss in Höhe von 1.061.352,00 Euro.