Beschluss: Annahme

Abstimmung: Ja: 55, Nein: 0

A)   Zuständigkeit

 

Der Kreistag zieht, abweichend von § 29 Absatz 2 Nr. 5 seiner Geschäftsordnung in Verbindung mit der Anlage „Übersicht über die Ausschüsse des Kreistages, ihre Aufgaben und Befugnisse“, die Entscheidung über den weiteren Einsatz der Verstärkerbusse zu Schuljahresbeginn 2021/2022 im Einzelfall an sich (Art. 76 Abs. 4 Satz 1 Landkreisordnung analog).