Im Landkreis
Aichach-Friedberg wird ein Behindertenbeauftragter/eine Behindertenbeauftragte
im Ehrenamt berufen. Dieser bzw. diese soll selbst von einer Behinderung
betroffen sein und die Peer-Beratung sowie die Interessensvertretung in
geeigneter Weise sicherstellen. Diese Regelung gilt für die Zeit, in der ein
hauptamtlicher Behindertenbeauftragter/eine hauptamtliche
Behindertenbeauftragte die Aufgaben der Peer-Arbeit nicht erfüllen kann.