Beschluss: Annahme

Abstimmung: Ja: 55, Nein: 0

Im Landkreis Aichach-Friedberg wird ein Behindertenbeauftragter/eine Behindertenbeauftragte im Ehrenamt berufen. Dieser bzw. diese soll selbst von einer Behinderung betroffen sein und die Peer-Beratung sowie die Interessensvertretung in geeigneter Weise sicherstellen. Diese Regelung gilt für die Zeit, in der ein hauptamtlicher Behindertenbeauftragter/eine hauptamtliche Behindertenbeauftragte die Aufgaben der Peer-Arbeit nicht erfüllen kann.