Der Kreistag beschließt, diesen Tagesordnungspunkt zu vertagen und
einer nächsten Ausschuss- bzw. Kreistagssitzung zu behandeln bzw. eine
Sondersitzung des Kreistages einzuberufen.
Der Kreistag beschließt, diesen Tagesordnungspunkt zu vertagen und
einer nächsten Ausschuss- bzw. Kreistagssitzung zu behandeln bzw. eine
Sondersitzung des Kreistages einzuberufen.