Beschluss: Ablehnung

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 8

Im Landkreis Aichach-Friedberg werden zwei Behindertenbeauftragte im Ehrenamt berufen. Diese sollen selbst von einer Behinderung betroffen sein und die Peer-Beratung sowie die Interessensvertretung in geeigneter Weise sicherstellen. Diese Regelung gilt für die Zeit, in der ein hauptamtlicher Behindertenbeauftragter/eine hauptamtliche Behindertenbeauftragte die Aufgaben der Peer-Arbeit nicht erfüllen kann.