Im Landkreis Aichach-Friedberg werden zwei
Behindertenbeauftragte im Ehrenamt berufen. Diese sollen selbst von einer
Behinderung betroffen sein und die Peer-Beratung sowie die
Interessensvertretung in geeigneter Weise sicherstellen. Diese Regelung gilt
für die Zeit, in der ein hauptamtlicher Behindertenbeauftragter/eine
hauptamtliche Behindertenbeauftragte die Aufgaben der Peer-Arbeit nicht
erfüllen kann.