Im Landkreis Aichach-Friedberg wird ein
Behindertenbeauftragter/eine Behindertenbeauftragte im Ehrenamt berufen. Dieser
bzw. diese soll selbst von einer Behinderung betroffen sein und die
Peer-Beratung sowie die Interessensvertretung in geeigneter Weise sicherstellen.
Diese Regelung gilt für die Zeit, in der ein hauptamtlicher
Behindertenbeauftragter/eine hauptamtliche Behindertenbeauftragte die Aufgaben
der Peer-Arbeit nicht erfüllen kann.