1.      Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag zur Finanzplanung:

Z.

HhSt

 

2020

2021

2022

2023

2024

2025

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

1

9000.0410

Schlüsselzuw. T€

22.624

22.051

22.837

23.500

24.200

25.000

2

-

Veränderung in %

1,0

-2,5

3,6

3,0

3,0

3,0

3

9000.0720

Kreisumlage T€

79.518

80.997

84.627

87.200

89.800

92.500

4

-

Veränderung in %

11,2

1,9

4,5

3,0

3,0

3,0

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ausgaben:

 

 

 

 

 

 

 

5

9000.8325

Bezirksumlage T€

35.984

38.244

40.374

41.600

42.800

44.100

6

-

Veränderung in %

7,8

6,3

5,6

3,0

3,0

3,0

 

2.      Der Kreisausschuss sieht keine Anhaltspunkte dafür, dass die verfassungsrechtlich gebotene finanzielle Mindestausstattung der Gemeinden des Landkreises Aichach-Friedberg unterschritten ist oder durch die vorgeschlagene Kreisumlage 2022 unterschritten werden wird. Er sieht sie als sachgerechten Kompromiss, der allen kreisangehörigen Gemeinden und dem Landkreis gleichermaßen eine Fortsetzung ihrer positiven Entwicklung ermöglicht.

3.      Dem Kreistag wird zur Haushaltssatzung 2022 nach Berücksichtigung der in der Sitzung des Kreisausschusses am 31.01.2022 befürworteten Änderungen und Ergänzungen, sowie der zum Haushaltsabgleich erforderlichen rechnerischen Anpassungen folgender Beschluss empfohlen:

Der Kreistag beschließt nach Abwägung der finanziellen Gegebenheiten der Gemeinden und des Landkreises die folgende Haushaltssatzung 2022 samt ihren Anlagen (Haushaltsplan mit Stellenplan, Vorbericht, Finanzplan mit Investitionsprogramm, Übersichten zu Verpflichtungsermächtigungen, Schulden und Rücklagen, Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Kliniken an der Paar mit Anlagen, Wirtschaftsplan des Regiebetriebes Kommunale Abfallwirtschaft mit Anlagen):

 

Haushaltssatzung

 

des Landkreises Aichach-Friedberg für das Jahr 2022

 

 

Aufgrund der Art. 57 ff. der Landkreisordnung erlässt der Landkreis Aichach-Friedberg folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1 Haushaltsplan, Wirtschaftspläne

(1) Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan wird hiermit festgesetzt; er schließt in den Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt mit 144.449.000 € und im Vermögenshaushalt mit 34.426.000 € ab.

(2) Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Kliniken an der Paar wird festgesetzt; er schließt

-  für das Krankenhaus Aichach im Erfolgsplan in den Erträgen mit 30.504.600 € und in den Aufwendungen mit 35.145.500 € sowie im Vermögensplan in den Einnahmen und Ausgaben mit 6.821.700 €,

-  für das Krankenhaus Friedberg im Erfolgsplan in den Erträgen mit 45.091.800 € und in den Aufwendungen mit 45.440.300 € sowie im Vermögensplan in den Einnahmen und Ausgaben mit 3.034.400 € ab.

(3) Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan des Regiebetriebs Kommunale Abfallwirtschaft wird festgesetzt; er schließt im Erfolgsplan in den Erträgen mit 9.995.900 € und in den Aufwendungen mit 10.825.000 € sowie im Vermögensplan in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.986.256 € ab.

 

§ 2 Kreditermächtigungen

Die Kreditermächtigungen werden auf 0 €, für den Eigenbetrieb Kliniken an der Paar auf 950.000 € und den Regiebetrieb Kommunale Abfallwirtschaft auf 0 € festgesetzt.

 

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Die Verpflichtungsermächtigungen betragen 59.079.500 €, für den Eigenbetrieb Kliniken an der Paar 0 € und den Regiebetrieb Kommunale Abfallwirtschaft 0 €.

 

§ 4 Kreisumlage

Das Umlagesoll der Kreisumlage wird nach Art. 18 des Bayerischen Finanzausgleichsgesetzes auf 84.626.900 € festgesetzt. Als Kreisumlagesatz werden einheitlich 48,0 % der vom Bayerischen Landesamt für Statistik ermittelten Umlagegrundlagen berechnet.

 

§ 5 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite ist 10.000.000 €, für den Eigenbetrieb Kliniken an der Paar 21.000.000 € und den Regiebetrieb Kommunale Abfallwirtschaft 500.000 €.

 

§ 6 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.

 

Aichach,

 

 

 

Dr. Klaus Metzger

Landrat