1. Der
Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag zur Finanzplanung:
Z. |
HhSt |
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2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
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Einnahmen: |
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1 |
9000.0410 |
Schlüsselzuw. T€ |
22.624 |
22.051 |
22.837 |
23.500 |
24.200 |
25.000 |
2 |
- |
Veränderung in % |
1,0 |
-2,5 |
3,6 |
3,0 |
3,0 |
3,0 |
3 |
9000.0720 |
Kreisumlage T€ |
79.518 |
80.997 |
84.627 |
87.200 |
89.800 |
92.500 |
4 |
- |
Veränderung in % |
11,2 |
1,9 |
4,5 |
3,0 |
3,0 |
3,0 |
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Ausgaben: |
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5 |
9000.8325 |
Bezirksumlage T€ |
35.984 |
38.244 |
40.374 |
41.600 |
42.800 |
44.100 |
6 |
- |
Veränderung in % |
7,8 |
6,3 |
5,6 |
3,0 |
3,0 |
3,0 |
2.
Der Kreisausschuss sieht keine Anhaltspunkte
dafür, dass die verfassungsrechtlich gebotene finanzielle Mindestausstattung
der Gemeinden des Landkreises Aichach-Friedberg unterschritten ist oder durch
die vorgeschlagene Kreisumlage 2022 unterschritten werden wird. Er sieht sie
als sachgerechten Kompromiss, der allen kreisangehörigen Gemeinden und dem
Landkreis gleichermaßen eine Fortsetzung ihrer positiven Entwicklung
ermöglicht.
3.
Dem Kreistag wird zur Haushaltssatzung 2022
nach Berücksichtigung der in der Sitzung des Kreisausschusses am 31.01.2022
befürworteten Änderungen und Ergänzungen, sowie der zum Haushaltsabgleich
erforderlichen rechnerischen Anpassungen folgender Beschluss empfohlen:
Der
Kreistag beschließt nach Abwägung der finanziellen Gegebenheiten der Gemeinden
und des Landkreises die folgende Haushaltssatzung 2022 samt ihren Anlagen
(Haushaltsplan mit Stellenplan, Vorbericht, Finanzplan mit Investitionsprogramm,
Übersichten zu Verpflichtungsermächtigungen, Schulden und Rücklagen,
Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Kliniken an der Paar mit Anlagen,
Wirtschaftsplan des Regiebetriebes Kommunale Abfallwirtschaft mit Anlagen):
Haushaltssatzung
des Landkreises Aichach-Friedberg für
das Jahr 2022
Aufgrund der Art. 57 ff. der Landkreisordnung erlässt der Landkreis Aichach-Friedberg folgende Haushaltssatzung:
§ 1 Haushaltsplan, Wirtschaftspläne
(1) Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan wird hiermit festgesetzt; er schließt in den Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt mit 144.449.000 € und im Vermögenshaushalt mit 34.426.000 € ab.
(2) Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Kliniken an der Paar wird festgesetzt; er schließt
- für das Krankenhaus Aichach im Erfolgsplan in den Erträgen mit 30.504.600 € und in den Aufwendungen mit 35.145.500 € sowie im Vermögensplan in den Einnahmen und Ausgaben mit 6.821.700 €,
- für das Krankenhaus Friedberg im Erfolgsplan in den Erträgen mit 45.091.800 € und in den Aufwendungen mit 45.440.300 € sowie im Vermögensplan in den Einnahmen und Ausgaben mit 3.034.400 € ab.
(3) Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan des Regiebetriebs Kommunale Abfallwirtschaft wird festgesetzt; er schließt im Erfolgsplan in den Erträgen mit 9.995.900 € und in den Aufwendungen mit 10.825.000 € sowie im Vermögensplan in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.986.256 € ab.
§ 2 Kreditermächtigungen
Die Kreditermächtigungen werden auf 0 €, für den Eigenbetrieb Kliniken an der Paar auf 950.000 € und den Regiebetrieb Kommunale Abfallwirtschaft auf 0 € festgesetzt.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Die Verpflichtungsermächtigungen betragen 59.079.500 €, für den Eigenbetrieb Kliniken an der Paar 0 € und den Regiebetrieb Kommunale Abfallwirtschaft 0 €.
§ 4 Kreisumlage
Das Umlagesoll der Kreisumlage wird nach Art. 18 des Bayerischen Finanzausgleichsgesetzes auf 84.626.900 € festgesetzt. Als Kreisumlagesatz werden einheitlich 48,0 % der vom Bayerischen Landesamt für Statistik ermittelten Umlagegrundlagen berechnet.
§ 5 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite ist 10.000.000 €, für den Eigenbetrieb Kliniken an der Paar 21.000.000 € und den Regiebetrieb Kommunale Abfallwirtschaft 500.000 €.
§ 6 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.
Aichach,
Dr. Klaus Metzger
Landrat