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TOP Ö 4: Haushaltssatzung 2022 mit Anlagen;
Beschluss
Sitzung:
14.02.2022
Kreistag
Beschluss:
Annahme
Abstimmung:
Ja: 40, Nein: 12
Vorlage:
11/029/2022/1
VO
Vorlage
Vorbericht zum Haushaltsplan
Haushaltssatzung 2022 mit Anlagen
§ 4 Satz 2 der Haushaltssatzung für das Jahr 2022 erhält folgenden Wortlaut: Als Kreisumlagesatz werden für das Jahr 2022 einheitlich 48,0 % der vom Bayerischen Landesamt für Statistik ermittelten Umlagegrundlagen berechnet.