Beschluss: Annahme

Abstimmung: Ja: 40, Nein: 12

  1. § 4 Satz 2 der Haushaltssatzung für das Jahr 2022 erhält folgenden Wortlaut: Als Kreisumlagesatz werden für das Jahr 2022 einheitlich 48,0 % der vom Bayerischen Landesamt für Statistik ermittelten Umlagegrundlagen berechnet.