Haushaltssatzung
des Landkreises Aichach-Friedberg für
das Jahr 2022
Aufgrund der Art. 57 ff. der Landkreisordnung erlässt der Landkreis Aichach-Friedberg folgende Haushaltssatzung:
§ 1 Haushaltsplan, Wirtschaftspläne
(1) Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan wird hiermit festgesetzt; er schließt in den Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt mit 145.452.000 € und im Vermögenshaushalt mit 34.426.000 € ab.
(2) Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Kliniken an der Paar wird festgesetzt; er schließt
- für das Krankenhaus Aichach im Erfolgsplan in den Erträgen mit 30.504.600 € und in den Aufwendungen mit 35.145.500 € sowie im Vermögensplan in den Einnahmen und Ausgaben mit 6.821.700 €,
- für das Krankenhaus Friedberg im Erfolgsplan in den Erträgen mit 45.091.800 € und in den Aufwendungen mit 45.440.300 € sowie im Vermögensplan in den Einnahmen und Ausgaben mit 3.034.400 € ab.
(3) Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan des Regiebetriebs Kommunale Abfallwirtschaft wird festgesetzt; er schließt im Erfolgsplan in den Erträgen mit 9.995.900 € und in den Aufwendungen mit 10.825.000 € sowie im Vermögensplan in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.986.256 € ab.
§ 2 Kreditermächtigungen
Die Kreditermächtigungen werden auf 0 €, für den Eigenbetrieb Kliniken an der Paar auf 950.000 € und den Regiebetrieb Kommunale Abfallwirtschaft auf 0 € festgesetzt.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Die Verpflichtungsermächtigungen betragen 59.079.500 €, für den Eigenbetrieb Kliniken an der Paar 0 € und den Regiebetrieb Kommunale Abfallwirtschaft 0 €.
§ 4 Kreisumlage
Das Umlagesoll der Kreisumlage wird nach Art. 18 des Bayerischen Finanzausgleichsgesetzes auf 84.626.900 € festgesetzt. Als Kreisumlagesatz werden einheitlich 48,0 % der vom Bayerischen Landesamt für Statistik ermittelten Umlagegrundlagen berechnet.
§ 5 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite ist 10.000.000 €, für den Eigenbetrieb Kliniken an der Paar 21.000.000 € und den Regiebetrieb Kommunale Abfallwirtschaft 500.000 €.
§ 6 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.
Aichach,
Dr. Klaus Metzger
Landrat