Beschluss: Annahme

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

1.      Die Verwaltung wird beauftragt, einen Gefahrenabwehrplan unter Einbindung der Gemeinden und Städte sowie der Feuerwehren und Hilfsorganisationen im Landkreis und unter Einbezug eines externen Sachverständigenbüros zu erstellen. In den Gefahrenabwehrplan wird die Errichtung eines Katastrophenschutzzentrums aufgenommen.

 

2.      Die Verwaltung wird weiter beauftragt, bis zur Einrichtung einer Atemschutzausbildungsstelle an einem Übergangsstandort eine Atemschutzübungsanlage zu installieren.