Der Sportbeirat beschließt bei Ziffer 4 der Sportehrungsrichtlinien des Landkreises folgenden Satz einzufügen: „Wer bereits einmal in der gleichen Kategorie geehrt wurde, kann nicht ein weiteres Mal ausgezeichnet werden. Jedoch kann dieselbe Person einmal für eine Einzel- und einmal für eine Mannschaftsleitung in der gleichen Kategorie geehrt werden“.