Der Sportbeirat beschließt bei Ziffer 4 der
Sportehrungsrichtlinien des Landkreises folgenden Satz einzufügen: „Wer bereits
einmal in der gleichen Kategorie geehrt wurde, kann nicht ein weiteres Mal
ausgezeichnet werden. Jedoch kann dieselbe Person einmal für eine Einzel- und
einmal für eine Mannschaftsleitung in der gleichen Kategorie geehrt werden“.