Der Kreistag beschließt die Rücknahme der coronabedingt
erhöhten Wertgrenzen und legt neue Wertgrenzen fest:
§ 29 Abs. 2 Nr. 5 der Geschäftsordnung des Landkreises
Aichach-Friedberg wird wie folgt geändert:
Vergabe von Aufträgen mit einer Summe von über 1.000.000
€ im Einzelfall (davon unberührt bleibt die Zuständigkeit des
Werkausschusses nach § 5 Abs. 2 Buchst. f) der Betriebssatzung für den
Eigenbetrieb „Kliniken an der Paar“ bei Vergaben über 1.000.000 € bestehen),
§ 29 Abs. 2 Nr. 6 der Geschäftsordnung des Landkreises
Aichach-Friedberg wird wie folgt geändert:
Bewilligung über- und außerplanmäßiger Ausgaben, die
im Einzelfall einen Betrag von 350.000 € übersteigen, sowie sonstiger
Maßnahmen, durch die im Haushaltsplan nicht vorgesehene Verbindlichkeiten des
Landkreises entstehen können (Art. 60 LKrO)
Die Anlage zur Geschäftsordnung - Übersicht über die
Ausschüsse des Kreistages, ihre Aufgaben und Befugnisse - wird entsprechend
angepasst.