Beschluss: Annahme

Abstimmung: Ja: 48, Nein: 6

Der Kreistag beschließt die Rücknahme der coronabedingt erhöhten Wertgrenzen und legt neue Wertgrenzen fest:

 

§ 29 Abs. 2 Nr. 5 der Geschäftsordnung des Landkreises Aichach-Friedberg wird wie folgt geändert:

Vergabe von Aufträgen mit einer Summe von über 1.000.000 € im Einzelfall (davon unberührt bleibt die Zuständigkeit des Werkausschusses nach § 5 Abs. 2 Buchst. f) der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Kliniken an der Paar“ bei Vergaben über 1.000.000 € bestehen),

 

§ 29 Abs. 2 Nr. 6 der Geschäftsordnung des Landkreises Aichach-Friedberg wird wie folgt geändert:

Bewilligung über- und außerplanmäßiger Ausgaben, die im Einzelfall einen Betrag von 350.000 € übersteigen, sowie sonstiger Maßnahmen, durch die im Haushaltsplan nicht vorgesehene Verbindlichkeiten des Landkreises entstehen können (Art. 60 LKrO)

 

Die Anlage zur Geschäftsordnung - Übersicht über die Ausschüsse des Kreistages, ihre Aufgaben und Befugnisse - wird entsprechend angepasst.