Sitzung: 04.07.2022 Kreisentwicklungsausschuss
Beschluss: Annahme
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0
Vorlage: 12/138/2022
Der Kreisentwicklungsausschuss genehmigt die
Entscheidung der Vertreterin des Landrats in der Gesellschafterversammlung am
03.06.2022 zur Durchführung eines Umlaufverfahrens zur Beschlussfassung über
den Jahresabschluss 2021 und die Entscheidungen des Landrats im Umlaufverfahren
zum Jahresabschluss 2021, zum Jahresfehlbetrag sowie zur Entlastung der
Geschäftsführung und des Aufsichtsrates für 2021.