Beschluss: Annahme

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Der Kreisentwicklungsausschuss genehmigt die Entscheidung der Vertreterin des Landrats in der Gesellschafterversammlung am 03.06.2022 zur Durchführung eines Umlaufverfahrens zur Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2021 und die Entscheidungen des Landrats im Umlaufverfahren zum Jahresabschluss 2021, zum Jahresfehlbetrag sowie zur Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates für 2021.