Der Bauausschuss ermächtigt den Landrat bei der
Vergabe des Gewerks IT-Ausstattung über den Zuschlag auf das wirtschaftlichste
Angebot zu entscheiden und den Auftrag für die Lieferung zu erteilen.
Der Bauausschuss ermächtigt den Landrat bei der
Vergabe des Gewerks IT-Ausstattung über den Zuschlag auf das wirtschaftlichste
Angebot zu entscheiden und den Auftrag für die Lieferung zu erteilen.