Alternativvorschlag der Landkreisverwaltung:
Der Landrat wird beauftragt, sich in der
Gesellschafterversammlung der AVV GmbH für eine Absenkung der indexbasierten
Tariferhöhung zum 01.01.2023 auf 4,9 Prozent einzusetzen. Zum 01.07.2023 wird
eine weitere Tariferhöhung um 4,78 Prozent erfolgen. Die einmaligen
Mindereinnahmen werden durch die AVV-Gesellschafter getragen, sofern eine
Kompensation durch den Überschuss des AVV-Jahresabschlusses 2021 nicht möglich
ist. Für das Jahr 2023 sind daher ggf. entsprechende Haushaltsmittel
vorzusehen.