Beschluss: Annahme

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1

Alternativvorschlag der Landkreisverwaltung:

 

Der Landrat wird beauftragt, sich in der Gesellschafterversammlung der AVV GmbH für eine Absenkung der indexbasierten Tariferhöhung zum 01.01.2023 auf 4,9 Prozent einzusetzen. Zum 01.07.2023 wird eine weitere Tariferhöhung um 4,78 Prozent erfolgen. Die einmaligen Mindereinnahmen werden durch die AVV-Gesellschafter getragen, sofern eine Kompensation durch den Überschuss des AVV-Jahresabschlusses 2021 nicht möglich ist. Für das Jahr 2023 sind daher ggf. entsprechende Haushaltsmittel vorzusehen.