Beschluss: Annahme

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Der Ausschuss für Umwelt, Klima und Energie befürwortet die Anhebung der Aufwandsentschädigung für die Naturschutzwächter des Landkreises auf 9,- €/h sowie die Einführung einer Wegstreckenentschädigung in Höhe von 0,25 €/km (ab dem gefahrenen 21. Kilometer) und empfiehlt dem Kreistag die o. g. Anpassungen in seiner nächsten Sitzung zu beschließen.

Da keine Tätigkeit im Landratsamt selbst vorliegt sollen die Reisekosten (Wegstreckenentschädigung) ab dem, bzw. bis zum Wohnort berechnet werden. Art. 5 Abs. 1 Satz 3 BayRKG, nachdem die Reisekosten ab dem Dienstort zu berechnen sind, soll hier daher keine Anwendung finden.