Beschluss: Ablehnung

Abstimmung: Ja: 1, Nein: 12

1.    Bei der Gebührenordnung für die Entsorgung von Bauschutt (mineralisch, Gipskarton, Porenbeton) wird die Minimalmenge und –gebühr festgelegt auf 20 Liter für 2,00 Euro.

 

2.    Bei der Gebührenordnung für die Entsorgung von AIV-Holz (belastetes Außenholz) wird die Minimalmenge und –gebühr festgelegt auf 0,05 m3 für 5,00 Euro.

 

3.    Bargeldzahlung ist für alle gebührenpflichtigen Wertstoffe zugelassen.