Sitzung: 10.10.2022 Ausschuss für Umwelt, Klima und Energie
Beschluss: Ablehnung
Abstimmung: Ja: 1, Nein: 12
Vorlage: 61/037/2022
1.
Bei
der Gebührenordnung für die Entsorgung von Bauschutt (mineralisch, Gipskarton,
Porenbeton) wird die Minimalmenge und –gebühr festgelegt auf 20 Liter für 2,00
Euro.
2.
Bei
der Gebührenordnung für die Entsorgung von AIV-Holz (belastetes Außenholz) wird
die Minimalmenge und –gebühr festgelegt auf 0,05 m3 für 5,00 Euro.
3.
Bargeldzahlung
ist für alle gebührenpflichtigen Wertstoffe zugelassen.