a)
Weiteres Vorgehen
Der Bauausschuss beauftragt die Verwaltung, die Planung
entsprechend fortzuführen und falls erforderlich, weitere Planerleistungen
gemäß der aktuell gültigen Wertgrenzenregelungen zu beauftragen. Die
Projektkosten
sind im kommenden Haushalt entsprechend zu aktualisieren.