Beschluss: Annahme

Abstimmung: Ja: 50, Nein: 0

Der Kreistag beschließt die Anhebung der Aufwandsentschädigung für die Naturschutzwächter des Landkreises auf 9,- €/h sowie die Einführung einer Wegstreckenentschädigung in Höhe von 0,25 €/km (ab dem gefahrenen 21. Kilometer).

Da keine Tätigkeit im Landratsamt selbst vorliegt sollen die Reisekosten (Wegstreckenentschädigung) ab dem, bzw. bis zum Wohnort berechnet werden. Art. 5 Abs. 1 Satz 3 BayRKG, nachdem die Reisekosten ab dem Dienstort zu berechnen sind, soll hier daher keine Anwendung finden.