Gremium: Kreisentwicklungsausschuss

Beschluss: Annahme

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Folgende Entscheidungen des Landrats in der Gesellschafterversammlung der AVV GmbH vom 06.10.2022 werden genehmigt:

 

1.    Die AVV-Geschäftsführung wird bevollmächtigt, die im Rahmen der durch den Freistaat Bayern gewährten Soforthilfe ÖPNV den Gesellschaftern der AVV GmbH zugesprochenen Gelder gemäß Beschlussbegründung an die AVV-Regionalbusunternehmen auszuzahlen.

 

2.    Die AVV-Geschäftsführung wird bevollmächtigt, auf entsprechenden Nachweis eine jederzeit widerrufliche, einmalige Sonderausgleichszahlung an die AVV-Regionalbusunternehmen bis zu einer Höhe von 80 % des Deltas der Preisfortschreibung 2022 auf Basis des Jahres 2021 vorzunehmen. Eine weitergehende Übernahme des Deltas bis zu einer Höhe von 90 % ist nach schriftlicher Zustimmung des Aufsichtsratsvorsitzenden gegenüber der Geschäftsführung möglich, sofern die Existenz des Unternehmens gefährdet ist.