Sitzung: 21.11.2022 Kreisentwicklungsausschuss, Kreisausschuss
Gremium: Kreisentwicklungsausschuss
Beschluss: Annahme
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0
Vorlage: 1/159/2022
Folgende Entscheidungen des Landrats in der Gesellschafterversammlung
der AVV GmbH vom 06.10.2022 werden genehmigt:
1.
Die
AVV-Geschäftsführung wird bevollmächtigt, die im Rahmen der durch den Freistaat
Bayern gewährten Soforthilfe ÖPNV den Gesellschaftern der AVV GmbH
zugesprochenen Gelder gemäß Beschlussbegründung an die
AVV-Regionalbusunternehmen auszuzahlen.
2.
Die AVV-Geschäftsführung
wird bevollmächtigt, auf entsprechenden Nachweis eine jederzeit widerrufliche,
einmalige Sonderausgleichszahlung an die AVV-Regionalbusunternehmen bis zu
einer Höhe von 80 % des Deltas der Preisfortschreibung 2022 auf Basis des
Jahres 2021 vorzunehmen. Eine weitergehende Übernahme des Deltas bis zu einer
Höhe von 90 % ist nach schriftlicher Zustimmung des Aufsichtsratsvorsitzenden
gegenüber der Geschäftsführung möglich, sofern die Existenz des Unternehmens
gefährdet ist.