Der Kreistag des Landkreises Aichach-Friedberg stimmt der vorgestellten
Entwurfsplanung zu und beschließt die Baudurchführung in dieser Form.
Die Haushaltsansätze sind von der Verwaltung entsprechend eingeplant.
Ferner wird die Verwaltung mit folgenden Punkten beauftragt:
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Einreichen des Bauantrags
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Fortführung der Planung
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Veranlassung der Ausschreibungen