Alternative 1
(Beschlussempfehlung aus dem Kreisausschuss)
Der Kreistag beschließt nach
Abwägung der finanziellen Gegebenheiten der Gemeinden und des Landkreises die
folgende Haushaltssatzung 2023 samt ihren Anlagen (Haushaltsplan mit
Stellenplan, Vorbericht, Finanzplan mit Investitionsprogramm, Übersichten zu Verpflichtungsermächtigungen,
Schulden und Rücklagen, Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Kliniken an der Paar
mit Anlagen, Wirtschaftsplan des Regiebetriebes Kommunale Abfallwirtschaft mit
Anlagen):
Haushaltssatzung
des Landkreises Aichach-Friedberg für das
Jahr 2023
Aufgrund der Art. 57 ff. der Landkreisordnung erlässt der Landkreis Aichach-Friedberg folgende Haushaltssatzung:
§ 1 Haushaltsplan, Wirtschaftspläne
(1) Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan wird hiermit festgesetzt; er schließt in den Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt mit 153.498.000 € und im Vermögenshaushalt mit 30.235.000 € ab.
(2) Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Kliniken an der Paar wird festgesetzt; er schließt
- für das Krankenhaus Aichach im Erfolgsplan in den Erträgen mit 32.879.900 € und in den Aufwendungen mit 37.742.650 € sowie im Vermögensplan in den Einnahmen und Ausgaben mit 7.961.850 €,
- für das Krankenhaus Friedberg im Erfolgsplan in den Erträgen mit 49.205.800 € und in den Aufwendungen mit 51.407.600 € sowie im Vermögensplan in den Einnahmen und Ausgaben mit 4.516.450 € ab.
(3) Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan des Regiebetriebs Kommunale Abfallwirtschaft wird festgesetzt; er schließt im Erfolgsplan in den Erträgen mit 9.918.600 € und in den Aufwendungen mit 10.622.700 € sowie im Vermögensplan in den Einnahmen und Ausgaben mit 3.001.231 € ab.
§ 2 Kreditermächtigungen
Die Kreditermächtigungen werden auf 3.540.000 €, für den Eigenbetrieb Kliniken an der Paar auf 1.859.000 € und den Regiebetrieb Kommunale Abfallwirtschaft auf 0 € festgesetzt.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Die Verpflichtungsermächtigungen betragen 62.749.000 €, für den Eigenbetrieb Kliniken an der Paar 0 € und den Regiebetrieb Kommunale Abfallwirtschaft 0 €.
§ 4 Kreisumlage
Das Umlagesoll der Kreisumlage wird nach Art. 18 des Bayerischen Finanzausgleichsgesetzes auf 89.410.400 € festgesetzt. Als Kreisumlagesatz werden einheitlich 48,0 % der vom Bayerischen Landesamt für Statistik ermittelten Umlagegrundlagen berechnet.
§ 5 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite ist 10.000.000 €, für den Eigenbetrieb Kliniken an der Paar 24.000.000 € und den Regiebetrieb Kommunale Abfallwirtschaft 500.000 €.
§ 6 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.
Aichach,
Dr. Klaus Metzger
Landrat