Mit folgendem Wahlmodus besteht
Einverständnis:
Auf den Stimmzetteln sind jene Bewerber/innen aufgeführt, die von den
Fraktionen und Wählergruppen des Kreistages vorab vorgeschlagen wurden, sowie
der während der Sitzung vorgeschlagene Franz Schindele. Jedes Kreistagsmitglied
kann maximal sieben Stimmen vergeben. Jede Bewerberin bzw. jeder Bewerber kann
maximal eine Stimme erhalten. Wenn die Mehrheit von zwei Dritteln der
anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen
Mitgliederzahl, nicht für sieben Bewerber/innen erreicht wird, schließen sich
weitere Wahlgänge an, bis sieben Beisitzer gewählt sind.