Der Kreisentwicklungsausschuss genehmigt die Entscheidungen des
Landrats in der Gesellschafterversammlung am 20.12.2022 zum Jahresabschluss
2021 und zum Wirtschaftsplan 2023.
Der Kreisentwicklungsausschuss genehmigt die Entscheidungen des
Landrats in der Gesellschafterversammlung am 20.12.2022 zum Jahresabschluss
2021 und zum Wirtschaftsplan 2023.