Der Kreistag fasst, unter Verzicht auf eine
Vorberatung durch den Kreisentwicklungsausschuss nach Art. 26 Satz 2 LKrO i. V.
m. § 30 Abs .2 der Geschäftsordnung des Kreistages, folgende Beschlüsse:
- Der Landrat wird
ermächtigt, zur Einführung des Deutschlandtickets zum 01.05.2023 eine
Allgemeine Vorschrift entsprechend dem der Sitzungsvorlage beigefügten
Entwurf in Form einer Allgemeinverfügung mit einer Laufzeit bis zum
31.12.2023 zu erlassen.
- Der Landrat wird
ermächtigt, nachträgliche Änderungen und Ergänzungen an der Allgemeinen
Vorschrift, insbesondere zur Einführung des Ermäßigungstickets für
Auszubildende und Studierende, in eigener Zuständigkeit vorzunehmen.
- Die Verwaltung wird
beauftragt, den Erlass einer Satzung zur Regelung der Allgemeinen
Vorschrift für den Zeitraum ab 01.01.2024 vorzubereiten.