Der Kreistag fasst, unter Verzicht auf eine Vorberatung durch den Kreisentwicklungsausschuss nach Art. 26 Satz 2 LKrO i. V. m. § 30 Abs .2 der Geschäftsordnung des Kreistages, folgende Beschlüsse:

 

  1. Der Landrat wird ermächtigt, zur Einführung des Deutschlandtickets zum 01.05.2023 eine Allgemeine Vorschrift entsprechend dem der Sitzungsvorlage beigefügten Entwurf in Form einer Allgemeinverfügung mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2023 zu erlassen.

 

  1. Der Landrat wird ermächtigt, nachträgliche Änderungen und Ergänzungen an der Allgemeinen Vorschrift, insbesondere zur Einführung des Ermäßigungstickets für Auszubildende und Studierende, in eigener Zuständigkeit vorzunehmen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Erlass einer Satzung zur Regelung der Allgemeinen Vorschrift für den Zeitraum ab 01.01.2024 vorzubereiten.