Beschluss: Annahme

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Der Bauausschuss des Landkreises Aichach-Friedberg stellt fest, dass für die Straßenausbaumaßnahmen im Zuge der Kreisstraßen AIC 7, 9, 21 und 26 die Leistungen der Objektplanung Verkehrsanlagen, Leistungsphasen 1–9 gemäß §§ 45 ff. HOAI als freiberufliche Leistungen nach § 50 UVgO in Anlehnung an ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 12 Abs. 2 S. 2 UVgO zu vergeben sind.

 

Der Bauausschuss beschließt, dass

 

1. die Vergabeverfahren mit den vorgeschlagenen Zuschlagskriterien durchgeführt werden.

 

2. die Angebotswertung durch mindestens zwei Vertreter des Sachgebiets 51 Tiefbau Bauhof, sowie einer Vertretung der Vergabestelle erfolgt (§ 43 Abs. 8 UVgO). Die Entscheidung über die Beauftragung und den Vertragsabschluss erfolgt durch den Bauausschuss.

 

3. bei entsprechender Bewährung, dieses Vergabeverfahren und die zugrundeliegende Wertungssystematik künftig als Standard für unterschwellige Vergabeverfahren für Freiberufliche Leistungen in der Tiefbauverwaltung herangezogen werden soll. Ob hierbei zusätzlich – und unter Verschiebung der einzelnen Gewichtungsanteile – das Wertungskriterium der Projektanalyse herangezogen wird, hängt jeweils von der Komplexität und dem gestalterischen Potenzial der Planungsaufgabe ab.