Der Bauausschuss des Landkreises Aichach-Friedberg
stellt fest, dass für die Straßenausbaumaßnahmen im Zuge der Kreisstraßen AIC
7, 9, 21 und 26 die Leistungen der Objektplanung Verkehrsanlagen,
Leistungsphasen 1–9 gemäß §§ 45 ff. HOAI als freiberufliche Leistungen nach §
50 UVgO in Anlehnung an ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach
§ 12 Abs. 2 S. 2 UVgO zu vergeben sind.
Der Bauausschuss beschließt, dass
1. die Vergabeverfahren mit den vorgeschlagenen
Zuschlagskriterien durchgeführt werden.
2. die Angebotswertung durch mindestens zwei Vertreter
des Sachgebiets 51 Tiefbau Bauhof, sowie einer Vertretung der Vergabestelle
erfolgt (§ 43 Abs. 8 UVgO). Die Entscheidung über die Beauftragung und den
Vertragsabschluss erfolgt durch den Bauausschuss.
3. bei entsprechender Bewährung, dieses Vergabeverfahren
und die zugrundeliegende Wertungssystematik künftig als Standard für
unterschwellige Vergabeverfahren für Freiberufliche Leistungen in der
Tiefbauverwaltung herangezogen werden soll. Ob hierbei zusätzlich – und unter
Verschiebung der einzelnen Gewichtungsanteile – das Wertungskriterium der Projektanalyse
herangezogen wird, hängt jeweils von der Komplexität und dem gestalterischen
Potenzial der Planungsaufgabe ab.