2. Der
Kreistag beschließt:
a) Die
Absicht des Landkreises und der Wohnbau GmbH für den Landkreis
Aichach-Friedberg, das Areal zu Wohnzwecken zu nutzen (teilweise im geförderten
Wohnungsbau) und hierfür als Planungsgrundlage einen Planungswettbewerb
durchzuführen, wird befürwortet.
b) Wesentliche
Aspekte der Variante 1 der Machbarkeitsstudie, sind dem Planungswettbewerb
zugrunde zu legen. Diese sind:
-
Überplanung des gesamten Areals,
einschließlich der Flächen der Jugend-Verkehrs-Schule
(Fl.-Nr.:
876, 876/1 und 876/2 der Gemarkung Friedberg), jedoch mit der
Möglichkeit der abschnittsweisen Umsetzung. D. h., auch eine spätere
Einbeziehung der Fläche der Jugend-Verkehrs-Schule soll grundsätzlich möglich
sein
-
Schaffung von ca. 150 bis 180 Wohneinheiten
(bei Einbeziehung der Jugend-Verkehrsschule) überwiegend bis ausschließlich im
Geschosswohnungsbau mit entsprechender baulicher Dichte
-
Hauptverkehrserschließung von der
Wiffertshauser Straße und der Singerstraße
Zur Ermittlung
der nachzuweisenden Stellplätze soll die städtische Stellplatz- und
Garagensatzung angewandt werden (u.a. 1 Stellplatz je Wohnung, zzgl.
Besucherstellplätze).
3.
Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Stadt Friedberg und der Wohnbau GmbH
für den Landkreis Aichach-Friedberg das Wettbewerbsverfahren, die
Aufgabenstellung für den Planungswettbewerb sowie die Zusammensetzung des
Preisgerichts vorabzustimmen und das Ergebnis dem Gremium zur Billigung
vorzulegen.