Der Kreistag fasst, unter Verzicht auf eine Vorberatung durch den Kreisausschuss nach Art. 26 Satz 2 LKrO i. V. m. § 30 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistages, folgende Beschlüsse:

 

1.    Der Landkreis Aichach-Friedberg gewährt den Kliniken an der Paar zum Ausgleich von Jahresfehlbeträgen durch Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse im Wirtschaftsjahr 2022 auf der Grundlage des Antrages der Kliniken vom 06.07.2023 und des Betrauungsaktes des Landkreises in Gestalt der Neufassung vom 14.03.2018 eine Zahlung in Höhe von 4.834.801,36 Euro. Auf gleicher Grundlage erfolgt zusätzlich die Übernahme des noch nicht ausgeglichenen Verlusts aus dem Jahr 2021 in Höhe von 1.063.241,17 Euro.

 

2.    Der Landkreis Aichach-Friedberg gewährt den Kliniken an der Paar zu den Tilgungsleistungen für Darlehen für den Teilersatz-Neubau Krankenhaus Aichach im Wirtschaftsjahr 2022 auf der Grundlage des Antrages der Kliniken vom 06.07.2023 und des Betrauungsaktes des Landkreises in Gestalt der Neufassung vom 14.03.2018 eine Zahlung in Höhe von 1.061.352,00 Euro.