Beschluss: Annahme

Abstimmung: Ja: 56, Nein: 0

1.    Der Kreistag zieht, abweichend von § 29 Absatz 2 Nr. 6 seiner Geschäftsordnung, die Entscheidung über die Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben auf der Haushaltsstelle 0.5181.7150 im Einzelfall an sich (Art. 76 Abs. 4 Satz 1 Landkreisordnung analog).

 

2.    Der Kreistag genehmigt zum Ausgleich der Jahresfehlbeträge 2022 durch Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse der Kliniken an der Paar, zum Ausgleich des restlichen Defizits aus dem Jahr 2021 und zur Gewährung eines Tilgungszuschusses für das Jahr 2022 überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 60.000 Euro bei der Haushaltsstelle 0.5181.7150. Die Deckung erfolgt aus Haushaltsstelle 0.9100.2070.