1.
Der Kreistag zieht, abweichend von
§ 29 Absatz 2 Nr. 6 seiner Geschäftsordnung, die Entscheidung über die Genehmigung
überplanmäßiger Ausgaben auf der Haushaltsstelle 0.5181.7150 im Einzelfall an
sich (Art. 76 Abs. 4 Satz 1 Landkreisordnung analog).
2.
Der Kreistag genehmigt zum
Ausgleich der Jahresfehlbeträge 2022 durch Dienstleistungen von allgemeinem
wirtschaftlichen Interesse der Kliniken an der Paar, zum Ausgleich des
restlichen Defizits aus dem Jahr 2021 und zur Gewährung eines
Tilgungszuschusses für das Jahr 2022 überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 60.000
Euro bei der Haushaltsstelle 0.5181.7150. Die Deckung erfolgt aus
Haushaltsstelle 0.9100.2070.