Beschluss: Annahme

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1

1.    Die Entscheidung des Landrats in der Gesellschafterversammlung vom 05.07.2023, die Geschäftsführung zu ermächtigen, die ab dem 01.07.2022 eingeführte Einspringprämie im Bereich des Reinigungsdienstes (unabhängig vom Einsatzort – Krankenhaus oder weitere Landkreiseinrichtungen) ausgeweitet auf die Beschäftigten in der ANÜ und dem Cateringbereich mit einem Budget von 10.000 Euro (Arbeitnehmerbrutto) für das Jahr 2023 weiter fortzuführen, wird genehmigt.

2.    Die Entscheidung des Landrats in der Gesellschafterversammlung vom 05.07.2023, den Jahresabschluss 2022 festzustellen und den Jahresfehlbetrag in Höhe von 131.130,38 Euro zum 31.12.2022 mit dem Gewinnvortrag in Höhe von 324.835,45 Euro zusammen auf neue Rechnung vorzutragen, sowie der Geschäftsführung der SWL GmbH die Entlastung zu erteilen, wird genehmigt.

3.    Die Entscheidung des Stellvertreters des Landrats in der Gesellschafterversammlung vom 05.07.2023, dem Aufsichtsrat der SWL GmbH für das Jahr 2022 die Entlastung zu erteilen, wird genehmigt.