2.
Die Entscheidung des Landrats in
der Gesellschafterversammlung vom 05.07.2023, den Jahresabschluss 2022
festzustellen und den Jahresfehlbetrag in Höhe von 131.130,38 Euro zum
31.12.2022 mit dem Gewinnvortrag in Höhe von 324.835,45 Euro zusammen auf neue
Rechnung vorzutragen, sowie der Geschäftsführung der SWL GmbH die Entlastung zu
erteilen, wird genehmigt.
3. Die Entscheidung des Stellvertreters des Landrats in der Gesellschafterversammlung vom 05.07.2023, dem Aufsichtsrat der SWL GmbH für das Jahr 2022 die Entlastung zu erteilen, wird genehmigt.