1.    Dem Beschluss der Gesellschafterversammlung der AVV GmbH vom 21.06.2023 zur Anpassung der Gesellschafterbeiträge gemäß den Ergebnissen des gemeinsamen Abstimmungs- und Fortschreibungsprozesses zur Aufteilung der Gesellschafterbeiträge gemäß Anlage „1. Nachtrag Gesellschafterbeitragsvereinbarung“ mit Wirkung zum 10.12.2023 wird zugestimmt.

 

2.    Der Landrat wird beauftragt, diese Vereinbarung abzuschließen.