1.
Dem Beschluss der
Gesellschafterversammlung der AVV GmbH vom 21.06.2023 zur Anpassung der
Gesellschafterbeiträge gemäß den Ergebnissen des gemeinsamen Abstimmungs- und
Fortschreibungsprozesses zur Aufteilung der Gesellschafterbeiträge gemäß Anlage
„1. Nachtrag Gesellschafterbeitragsvereinbarung“ mit Wirkung zum 10.12.2023
wird zugestimmt.
2.
Der Landrat wird beauftragt, diese
Vereinbarung abzuschließen.