Der Kreistag ermächtigt den
Kreisentwicklungsausschuss, die Entscheidung über die mögliche Fortführung bzw.
den Neuerlass der Allgemeinen Vorschrift zur Festsetzung des Deutschlandtickets
als Höchsttarif in Form einer Allgemeinverfügung ab 01.01.2024 in eigener
Zuständigkeit zu treffen.