Beschluss: Annahme

Abstimmung: Ja: 53, Nein: 0

Der Kreistag ermächtigt den Kreisentwicklungsausschuss, die Entscheidung über die mögliche Fortführung bzw. den Neuerlass der Allgemeinen Vorschrift zur Festsetzung des Deutschlandtickets als Höchsttarif in Form einer Allgemeinverfügung ab 01.01.2024 in eigener Zuständigkeit zu treffen.