Gremium: Kreisentwicklungsausschuss

Beschluss: Annahme

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

1.    Sofern die Gesellschafter der AVV GmbH übereinstimmend zur Überzeugung kommen, das Deutschlandticket unter Berücksichtigung der neuen Ausgleichsbedingungen ab 01.01.2024 bis 30.04.2024 fortzuführen, wird der Landrat ermächtigt, einem entsprechenden Beschluss in der Gesellschafterversammlung zuzustimmen.

 

2.    Der Landrat wird ermächtigt, eine Allgemeine Vorschrift zur Regelung des Mindereinnahmenausgleichs aufgrund des Deutschlandtickets und zur Regelung der Hilfen im Ausbildungsverkehr entsprechend des Musters des Freistaats Bayern befristet vom 01.01.2024 bis 30.04.2024 zu erlassen und bei Bedarf anzupassen.