a)
Genehmigung der Niederschrift
§ 26 Abs. 4 und 5 der Geschäftsordnung des Kreistages Aichach-Friedberg
2020 – 2026 erhalten nachfolgende neue Fassung:
„(4) Die Niederschrift ist nach Fertigstellung durch den/die
Protokollführer/in und den Vorsitzenden zu unterzeichnen und vom Kreistag zu
genehmigen. Die unterzeichnete und genehmigte Niederschrift ist eine
öffentliche Urkunde.“
„(5) Zur Erleichterung der Aufnahme der Niederschrift
ist es dem/der Protokollführer/in gestattet, für Aufzeichnungen einen Tonträger
zu verwenden. Nach Genehmigung der Niederschrift sind die Tonaufnahmen zu
löschen.“
b)
Erweiterung der Liste der
beratenden Mitglieder des Jugendhilfeausschusses
§ 34 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe d) der
Geschäftsordnung des Kreistages Aichach-Friedberg 2020 – 2026 erhält
nachfolgende neue Fassung:
„d) jeweils ein Bediensteter oder eine Bedienstete der
zuständigen Arbeitsagentur und des zuständigen Jobcenters,“