- Der Kreisausschuss
empfiehlt dem Kreistag die in der Änderungsliste dargestellten Ansätze in
den Haushalt 2024 aufzunehmen.
- Der Kreisausschuss
empfiehlt dem Kreistag folgende Ansätze zur Finanzplanung:
Z. |
HhSt |
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2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
2026 |
2027 |
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Einnahmen: |
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1 |
9000.0410 |
Schlüsselzuw. T€ |
22.837 |
24.120 |
24.500 |
25.300 |
26.100 |
26.800 |
2 |
- |
Veränderung in % |
3,6 |
5,6 |
1,6 |
3,0 |
3,0 |
3,0 |
3 |
9000.0720 |
Kreisumlage T€ |
84.627 |
89.410 |
96.605 |
99.500 |
102.500 |
105.600 |
4 |
- |
Veränderung in % |
4,5 |
5,7 |
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3,0 |
3,0 |
3,0 |
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Ausgaben: |
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5 |
9000.8325 |
Bezirksumlage T€ |
40.374 |
42.284 |
41.800 |
43.100 |
44.400 |
45.600 |
6 |
- |
Veränderung in % |
5,6 |
4,7 |
-1,2 |
3,0 |
3,0 |
3,0 |
*Beträge der Kreisumlage nach dem empfohlenen Hebesatz aus der Anlage
„Variantenrechnung Kreisumlagesätze“ (Spalten A-D)
- Der Kreisausschuss
sieht keine Anhaltspunkte dafür, dass die verfassungsrechtlich gebotene
finanzielle Mindestausstattung der Gemeinden des Landkreises
Aichach-Friedberg unterschritten ist oder durch die vorgeschlagene
Kreisumlage 2024 unterschritten werden wird. Er sieht sie als
sachgerechten Kompromiss, der allen kreisangehörigen Gemeinden und dem
Landkreis gleichermaßen eine Fortsetzung ihrer positiven Entwicklung
ermöglicht.
- Dem Kreistag wird
zur Haushaltssatzung 2024 nach Berücksichtigung der in der Sitzung des
Kreisausschusses am 29.01.2024 befürworteten Änderungen und Ergänzungen,
sowie der zum Haushaltsabgleich erforderlichen rechnerischen Anpassungen
folgender Beschluss empfohlen:
Der Kreistag beschließt
nach Abwägung der finanziellen Gegebenheiten der Gemeinden und des Landkreises
die als Anlage beigefügte Haushaltssatzung 2024 samt ihren Anlagen
(Haushaltsplan mit Stellenplan, Vorbericht, Finanzplan mit
Investitionsprogramm, Übersichten zu Verpflichtungsermächtigungen, Schulden und
Rücklagen, Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Kliniken an der Paar mit Anlagen,
Wirtschaftsplan des Regiebetriebes Kommunale Abfallwirtschaft mit Anlagen).
Haushaltssatzung
des Landkreises
Aichach-Friedberg für das Haushaltsjahr 2024
Aufgrund
der Art. 16, 17, 30 und 57 ff. der Landkreisordnung erlässt der Landkreis
Aichach-Friedberg folgende
Haushaltssatzung
§ 1
(1) Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird
hiermit festgesetzt; er schließt ab
im Verwaltungshaushalt |
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in den Einnahmen und Ausgaben mit |
167.315.700 € |
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und im Vermögenshaushalt |
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in den Einnahmen und Ausgaben mit |
28.268.100 €. |
(2)
Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Kliniken an
der Paar für das Haushaltsjahr 2024 wird festgesetzt; er schließt ab
im Erfolgsplan für das Krankenhaus Aichach |
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in den Erträgen mit |
31.271.000 € |
und in den Aufwendungen mit |
37.927.300 €, |
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im Erfolgsplan für das Krankenhaus Friedberg |
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in den Erträgen mit |
47.889.200 € |
und in den Aufwendungen mit |
51.497.200 €, |
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im Vermögensplan für das Krankenhaus Aichach |
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in den Einnahmen und Ausgaben mit |
13.326.100 € |
|
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und im Vermögensplan für das Krankenhaus Friedberg |
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in den Einnahmen und Ausgaben mit |
6.964.200 €. |
(3) Der als Anlage beigefügte
Wirtschaftsplan des Regiebetriebes Kommunale Abfallwirtschaft für das
Haushaltsjahr 2024 wird festgesetzt; er schließt ab
im Erfolgsplan |
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in den Erträgen mit |
9.975.950 € |
und in den Aufwendungen mit |
11.493.550 €, |
|
|
im Vermögensplan |
|
in den Einnahmen und Ausgaben mit |
8.170.826 €. |
§ 2
(1)
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 2.406.000 € festgesetzt.
(2) Der
Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen in den Vermögensplänen des Eigenbetriebes
Kliniken an der Paar wird auf 2.335.000 € festgesetzt.
(3) Kreditaufnahmen
im Vermögensplan des Regiebetriebs Kommunale Abfallwirtschaft sind nicht
vorgesehen.
§ 3
(1) Der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 56.908.600 €
festgesetzt.
(2) Verpflichtungsermächtigungen in den
Vermögensplänen des Eigenbetriebes Kliniken an der Paar werden nicht
festgesetzt.
(3) Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan
des Regiebetriebes Kommunale Abfallwirtschaft werden nicht festgesetzt.
§ 4
(1) Die Höhe des durch sonstige Einnahmen nicht
gedeckten Bedarfs, der nach Art. 18 ff. des Finanzausgleichsgesetzes (FAG)
umzulegen ist (Umlagesoll), wird für das Haushaltsjahr 2024 auf 96.605.200,00 € festgesetzt.
(2) Die Kreisumlage wird in von Hundertsätzen aus
den nachstehenden, vom Landesamt für Statistik festgestellten Umlagekraftzahlen
und Schlüsselzuweisungen (Umlagegrundlagen) bemessen:
Grundsteuer A |
1.216.451 € |
Grundsteuer B |
13.357.899 € |
Gewerbesteuer |
67.283.738 € |
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer |
89.990.367 € |
Umsatzsteuerbeteiligung |
7.638.548 € |
Steuerkraft |
179.487.003 € |
80 v. H. der Gemeindeschlüsselzuweisungen |
17.666.617 € |
Summe der Umlagegrundlagen |
197.153.620 € |
(3) Nach Art. 18 Abs. 3 FAG wird
der Umlagesatz für die Kreisumlage einheitlich auf 49,0 v. H. festgesetzt.
§ 5
(1) Der Höchstbetrag der
Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan
wird auf 10.000.000 € festgesetzt.
(2) Der
Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben im
Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Kliniken an der Paar wird auf 24.000.000 €
festgesetzt.
(3) Der Höchstbetrag der
Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan
des Regiebetriebes Kommunale Abfallwirtschaft wird auf 500.000 € festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.
Aichach,
Dr. Klaus Metzger
Landrat
*Wert entsprechend Spalte A-D der Anlage „Variantenrechnung
Kreisumlagesätze“