Beschluss: Annahme

Abstimmung: Ja: 55, Nein: 0

a)    Genehmigung der Niederschrift

 

§ 26 Abs. 4 und 5 der Geschäftsordnung des Kreistages Aichach-Friedberg 2020 – 2026 erhalten nachfolgende neue Fassung:

 

„(4) Die Niederschrift ist nach Fertigstellung durch den/die Protokollführer/in und den Vorsitzenden zu unterzeichnen und vom Kreistag zu genehmigen. Die unterzeichnete und genehmigte Niederschrift ist eine öffentliche Urkunde.“

 

„(5) Zur Erleichterung der Aufnahme der Niederschrift ist es dem/der Protokollführer/in gestattet, für Aufzeichnungen einen Tonträger zu verwenden. Nach Genehmigung der Niederschrift sind die Tonaufnahmen zu löschen.“

 

 

b)    Erweiterung der Liste der beratenden Mitglieder des Jugendhilfeausschusses

 

§ 34 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe d) der Geschäftsordnung des Kreistages Aichach-Friedberg 2020 – 2026 erhält nachfolgende neue Fassung:

 

„d) jeweils ein Bediensteter oder eine Bedienstete der zuständigen Arbeitsagentur und des zuständigen Jobcenters,“