Beschluss: Annahme

Abstimmung: Ja: 39, Nein: 15

Der Kreistag beschließt nach Abwägung der finanziellen Gegebenheiten der Gemeinden und des Landkreises die als Anlage beigefügte Haushaltssatzung 2024 samt ihren Anlagen (Haushaltsplan mit Stellenplan, Vorbericht, Finanzplan mit Investitionsprogramm, Übersichten zu Verpflichtungsermächtigungen, Schulden und Rücklagen, Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Kliniken an der Paar mit Anlagen, Wirtschaftsplan des Regiebetriebes Kommunale Abfallwirtschaft mit Anlagen).

Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Haushaltssatzung

 

des Landkreises Aichach-Friedberg für das Haushaltsjahr 2024

 

 

Aufgrund der Art. 16, 17, 30 und 57 ff. der Landkreisordnung erlässt der Landkreis Aichach-Friedberg folgende

 

Haushaltssatzung

 

§ 1

 

(1)   Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt ab

 

im Verwaltungshaushalt

 

in den Einnahmen und Ausgaben mit

167.316.000 €

 

 

und im Vermögenshaushalt

 

in den Einnahmen und Ausgaben mit

28.237.000 €.

 

(2)    Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Kliniken an der Paar für das Haushaltsjahr 2024 wird festgesetzt; er schließt ab

 

im Erfolgsplan für das Krankenhaus Aichach

 

in den Erträgen mit

31.271.000 €

und in den Aufwendungen mit

37.927.300 €,

 

 

im Erfolgsplan für das Krankenhaus Friedberg

 

in den Erträgen mit

47.889.200 €

und in den Aufwendungen mit

51.497.200 €,

 

 

im Vermögensplan für das Krankenhaus Aichach

 

in den Einnahmen und Ausgaben mit

13.326.100 €

 

 

und im Vermögensplan für das Krankenhaus Friedberg

 

in den Einnahmen und Ausgaben mit

6.964.200 €.

 

(3)   Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan des Regiebetriebes Kommunale Abfallwirtschaft für das Haushaltsjahr 2024 wird festgesetzt; er schließt ab

 

im Erfolgsplan

 

in den Erträgen mit

                         9.975.950

und in den Aufwendungen mit

11.493.550 €,

 

 

im Vermögensplan

 

in den Einnahmen und Ausgaben mit

8.170.826 €.

 

§ 2

 

(1)    Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 2.321.000 € festgesetzt.

 

(2)   Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen in den Vermögensplänen des Eigenbetriebes Kliniken an der Paar wird auf 2.335.000 € festgesetzt.

 

(3)   Kreditaufnahmen im Vermögensplan des Regiebetriebs Kommunale Abfallwirtschaft sind nicht vorgesehen.

 

§ 3

 

(1)   Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 56.908.600 € festgesetzt.

 

(2)   Verpflichtungsermächtigungen in den Vermögensplänen des Eigenbetriebes Kliniken an der Paar werden nicht festgesetzt.

 

(3)   Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Regiebetriebes Kommunale Abfallwirtschaft werden nicht festgesetzt.

 

§ 4

 

(1)   Die Höhe des durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Bedarfs, der nach Art. 18 ff. des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) umzulegen ist (Umlagesoll), wird für das Haushaltsjahr 2024 auf 96.605.273,80 € festgesetzt.

 

(2)   Die Kreisumlage wird in von Hundertsätzen aus den nachstehenden, vom Landesamt für Statistik festgestellten Umlagekraftzahlen und Schlüsselzuweisungen (Umlagegrundlagen) bemessen:

 

Grundsteuer A

1.216.451 €

Grundsteuer B

13.357.899 €

Gewerbesteuer

67.283.738 €

Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

89.990.367 €

Umsatzsteuerbeteiligung

7.638.548 €

Steuerkraft

179.487.003 €

80 v. H. der Gemeindeschlüsselzuweisungen

17.666.617 €

Summe der Umlagegrundlagen

197.153.620 €

 

(3)   Nach Art. 18 Abs. 3 FAG wird der Umlagesatz für die Kreisumlage einheitlich auf 49,0 v. H. festgesetzt.

 

§ 5

 

(1)   Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 10.000.000 € festgesetzt.

 

(2)   Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Kliniken an der Paar wird auf 24.000.000 € festgesetzt.

 

(3)   Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Regiebetriebes Kommunale Abfallwirtschaft wird auf 500.000 € festgesetzt.

 

§ 6

 

Diese Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.

 

Aichach,

 

 

 

Dr. Klaus Metzger

Landrat