Der Kreistag beschließt nach
Abwägung der finanziellen Gegebenheiten der Gemeinden und des Landkreises die
als Anlage beigefügte Haushaltssatzung 2024 samt ihren Anlagen (Haushaltsplan
mit Stellenplan, Vorbericht, Finanzplan mit Investitionsprogramm, Übersichten
zu Verpflichtungsermächtigungen, Schulden und Rücklagen, Wirtschaftsplan des
Eigenbetriebes Kliniken an der Paar mit Anlagen, Wirtschaftsplan des
Regiebetriebes Kommunale Abfallwirtschaft mit Anlagen).
Die Anlage ist Bestandteil des
Beschlusses.
Haushaltssatzung
des Landkreises
Aichach-Friedberg für das Haushaltsjahr 2024
Aufgrund
der Art. 16, 17, 30 und 57 ff. der Landkreisordnung erlässt der Landkreis
Aichach-Friedberg folgende
Haushaltssatzung
§ 1
(1) Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird
hiermit festgesetzt; er schließt ab
im Verwaltungshaushalt |
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in den Einnahmen und Ausgaben mit |
167.316.000 € |
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und im Vermögenshaushalt |
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in den Einnahmen und Ausgaben mit |
28.237.000 €. |
(2)
Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Kliniken an
der Paar für das Haushaltsjahr 2024 wird festgesetzt; er schließt ab
im Erfolgsplan für das Krankenhaus Aichach |
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in den Erträgen mit |
31.271.000 € |
und in den Aufwendungen mit |
37.927.300 €, |
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im Erfolgsplan für das Krankenhaus Friedberg |
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in den Erträgen mit |
47.889.200 € |
und in den Aufwendungen mit |
51.497.200 €, |
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im Vermögensplan für das Krankenhaus Aichach |
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in den Einnahmen und Ausgaben mit |
13.326.100 € |
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und im Vermögensplan für das Krankenhaus Friedberg |
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in den Einnahmen und Ausgaben mit |
6.964.200 €. |
(3) Der als Anlage beigefügte
Wirtschaftsplan des Regiebetriebes Kommunale Abfallwirtschaft für das
Haushaltsjahr 2024 wird festgesetzt; er schließt ab
im Erfolgsplan |
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in den Erträgen mit |
9.975.950 € |
und in den Aufwendungen mit |
11.493.550 €, |
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im Vermögensplan |
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in den Einnahmen und Ausgaben mit |
8.170.826 €. |
§ 2
(1)
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 2.321.000 € festgesetzt.
(2) Der
Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen in den Vermögensplänen des Eigenbetriebes
Kliniken an der Paar wird auf 2.335.000 € festgesetzt.
(3) Kreditaufnahmen
im Vermögensplan des Regiebetriebs Kommunale Abfallwirtschaft sind nicht
vorgesehen.
§ 3
(1) Der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 56.908.600 €
festgesetzt.
(2) Verpflichtungsermächtigungen in den
Vermögensplänen des Eigenbetriebes Kliniken an der Paar werden nicht
festgesetzt.
(3) Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan
des Regiebetriebes Kommunale Abfallwirtschaft werden nicht festgesetzt.
§ 4
(1) Die Höhe des durch sonstige Einnahmen nicht
gedeckten Bedarfs, der nach Art. 18 ff. des Finanzausgleichsgesetzes (FAG)
umzulegen ist (Umlagesoll), wird für das Haushaltsjahr 2024 auf 96.605.273,80 €
festgesetzt.
(2) Die Kreisumlage wird in von Hundertsätzen aus
den nachstehenden, vom Landesamt für Statistik festgestellten Umlagekraftzahlen
und Schlüsselzuweisungen (Umlagegrundlagen) bemessen:
Grundsteuer A |
1.216.451 € |
Grundsteuer B |
13.357.899 € |
Gewerbesteuer |
67.283.738 € |
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer |
89.990.367 € |
Umsatzsteuerbeteiligung |
7.638.548 € |
Steuerkraft |
179.487.003 € |
80 v. H. der Gemeindeschlüsselzuweisungen |
17.666.617 € |
Summe der Umlagegrundlagen |
197.153.620 € |
(3) Nach Art. 18 Abs. 3 FAG wird
der Umlagesatz für die Kreisumlage einheitlich auf 49,0 v. H. festgesetzt.
§ 5
(1) Der Höchstbetrag der
Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan
wird auf 10.000.000 € festgesetzt.
(2) Der
Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben im
Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Kliniken an der Paar wird auf 24.000.000 €
festgesetzt.
(3) Der Höchstbetrag der Kassenkredite
zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des
Regiebetriebes Kommunale Abfallwirtschaft wird auf 500.000 € festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.
Aichach,
Dr. Klaus Metzger
Landrat