Beschluss: Annahme

Abstimmung: Ja: 56, Nein: 0

Die Anlage zu § 1 Abs. 4 der Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Aichach-Friedberg wird zum 01.04.2024 geändert. Das Befüllen der Biotonne mit tierischen Nebenprodukten ist ab diesem Zeitpunkt möglich. Die 1. Änderungssatzung tritt zum 01.04.2024 in Kraft.