Die Anlage zu § 1 Abs. 4 der Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises
Aichach-Friedberg wird zum 01.04.2024 geändert. Das Befüllen der Biotonne mit
tierischen Nebenprodukten ist ab diesem Zeitpunkt möglich. Die 1.
Änderungssatzung tritt zum 01.04.2024 in Kraft.