Sitzung: 18.03.2024 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: Annahme
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0
Vorlage: 23/041/2024
1. Rückwirkend ab dem 01.01.2024 gelten folgende
Erhöhungen der Fachleistungsstundensätze im Bereich der erzieherischen
ambulanten Hilfen gem. § 30, 31 SGB VIII:
Ab 01.01.2024 – 29.02.2024:
- Einzelpersonen und Bürogemeinschaften 57,95 €
- Träger ohne Regenerationstage 66,89
€
- Träger mit 1
Regenerationstag 67,22
€
- Träger mit 2
Regenerationstagen 67,54
€
Ab dem 01.03.2024:
- Einzelpersonen und
Bürogemeinschaften
63,72 €
- Träger ohne
Regenerationstage 69,74
€
- Träger mit 1
Regenerationstag 70,07 €
- Träger mit 2
Regenerationstagen 70,41
€
2. Rückwirkend ab dem 01.03.2024 werden die Entgelte
im Bereich des § 16 Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie
prozentual in gleicher Weise wie in Nr. 1 (9,96 %) angehoben.
3. Die Verwaltung wird ermächtigt, im begründeten
Einzelfall von diesen festgelegten Stundensätzen abzuweichen.
4. Ferner wird die Verwaltung ermächtigt, das
vorgestellte Berechnungsmodell weiter fortzuschreiben. Die wichtigsten Träger
sind in den Fortschreibungsprozess mit einzubeziehen. Die Verwaltung wird
ermächtigt, ab dem 01.01.2025 weitere Erhöhungen anhand der
Berechnungsergebnisse dieses Modells vorzunehmen. Der Jugendhilfeausschuss wird
von der Verwaltung in der ersten Sitzung des Jahres 2025 über die weitere Fortschreibung
informiert.