Beschluss: Annahme

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

1. Rückwirkend ab dem 01.01.2024 gelten folgende Erhöhungen der Fachleistungsstundensätze im Bereich der erzieherischen ambulanten Hilfen gem. § 30, 31 SGB VIII:

 

Ab 01.01.2024 – 29.02.2024:

 

  •  Einzelpersonen und Bürogemeinschaften                       57,95 €
  • Träger ohne Regenerationstage                                         66,89 €
  • Träger mit 1 Regenerationstag                                           67,22 €
  • Träger mit 2 Regenerationstagen                                       67,54 €

 

Ab dem 01.03.2024:

 

  • Einzelpersonen und Bürogemeinschaften                        63,72 €
  • Träger ohne Regenerationstage                                         69,74 €
  • Träger mit 1 Regenerationstag                                           70,07 €
  • Träger mit 2 Regenerationstagen                                       70,41 €

 

2. Rückwirkend ab dem 01.03.2024 werden die Entgelte im Bereich des § 16 Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie prozentual in gleicher Weise wie in Nr. 1 (9,96 %) angehoben.

 

3. Die Verwaltung wird ermächtigt, im begründeten Einzelfall von diesen festgelegten Stundensätzen abzuweichen.

 

4. Ferner wird die Verwaltung ermächtigt, das vorgestellte Berechnungsmodell weiter fortzuschreiben. Die wichtigsten Träger sind in den Fortschreibungsprozess mit einzubeziehen. Die Verwaltung wird ermächtigt, ab dem 01.01.2025 weitere Erhöhungen anhand der Berechnungsergebnisse dieses Modells vorzunehmen. Der Jugendhilfeausschuss wird von der Verwaltung in der ersten Sitzung des Jahres 2025 über die weitere Fortschreibung informiert.