Beschluss: Annahme

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 3, Anwesend: 0, Befangen: 0

1.    Die Entscheidung des Landrats in der Gesellschafterversammlung vom 10.07.2024, den Jahresabschluss 2023 festzustellen und den Jahresfehlbetrag in Höhe von 12.453,55 Euro zum 31.12.2023 mit dem Gewinnvortrag in Höhe von 193.704,87 Euro zusammen auf neue Rechnung vorzutragen sowie der Geschäftsführung der SWL GmbH die Entlastung zu erteilen, wird genehmigt.