Sitzung: 16.09.2024 Kreisausschuss
Beschluss: Annahme
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 3, Anwesend: 0, Befangen: 0
1.
Die Entscheidung des Landrats in
der Gesellschafterversammlung vom 10.07.2024, den Jahresabschluss 2023
festzustellen und den Jahresfehlbetrag in Höhe von 12.453,55 Euro zum
31.12.2023 mit dem Gewinnvortrag in Höhe von 193.704,87 Euro zusammen auf neue Rechnung
vorzutragen sowie der Geschäftsführung der SWL GmbH die Entlastung zu erteilen,
wird genehmigt.