1.    Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, die in der Änderungsliste dargestellten Ansätze in den Haushalt 2025 aufzunehmen. Der ergänzte Stellenplan des Regiebetriebs Kommunale Abfallwirtschaft sowie der überarbeitete Vermögensplan der Kliniken an der Paar werden Bestandteile der Haushaltssatzung.

 

 

2.      Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende Ansätze (mit Finanzplanung):

 

 

Z.

HhSt

 

2023

2024

2025

2026

2027

2028

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

1

9000.0410

Schlüsselzuw. T€

24.119

25.207

27.662

28.500

29.300

30.200

Veränderung in %

5,6

4,5

9,7

3,0

3,0

3,0

2

9000.0720

Kreisumlage T€

89.410

96.605

100.249

106.800

108.900

111.100

Veränderung in %

5,7

8,1

3,8

6,5

2,0

2,0

3

 

4

9100.3100

 

9100.3776

Entnahme aus Rücklage T€

Einnahme aus Krediten T€

10.153

 

2.925

6.501

 

2.321

11.086

 

5.965

0

 

26.229

0

 

18.087

0

 

8.767

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ausgaben:

 

 

 

 

 

 

 

5

9000.8325

Bezirksumlage T€

42.284

41.797

50.326

51.300

52.400

53.400

 

6

 

7

 

9100.8070

 

9100.9776

Veränderung in %

Zinsen Kreditmarkt

T€

Ordentl. Tilgung T€

4,7

55

 

2.350

-1,2

35

 

1.450

20,4

65

 

1.190

2,0

440

 

1.820

2,0

1.000

 

2.975

2,0

1.300

 

3.875

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ansätze für Verrechnungsposten

HhSt

 

2023

2024

2025

2026

2027

2028

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

       9100.8600           Zuführung zum Ver-          8.455           8.298           3.238          3.064                  3.725        5.614

       mögenshaushalt                                                                        

       9100.3000           Zuführung vom Ver-          8.455           8.298           3.238          3.064                  3.725        5.614

       waltungshaushalt                                                                                                                                                                         

 

3.      Der Kreisausschuss sieht keine Anhaltspunkte dafür, dass die verfassungsrechtlich gebotene finanzielle Mindestausstattung der Gemeinden des Landkreises Aichach-Friedberg unterschritten ist oder durch die vorgeschlagene Kreisumlage 2025 in Höhe von 49,8 Hebesatzpunkten unterschritten werden wird. Er sieht sie als sachgerechten Kompromiss, der allen kreisangehörigen Gemeinden und dem Landkreis gleichermaßen eine Fortsetzung ihrer positiven Entwicklung ermöglicht.

4.      Dem Kreistag wird zur Haushaltssatzung 2025 nach Berücksichtigung der in der Sitzung des Kreisausschusses am 27.01.2025 befürworteten Änderungen und Ergänzungen, sowie der zum Haushaltsabgleich erforderlichen rechnerischen Anpassungen folgender Beschluss empfohlen:

Der Kreistag beschließt nach Abwägung der finanziellen Gegebenheiten der Gemeinden und des Landkreises die als Anlage beigefügte Haushaltssatzung 2025 samt ihren Anlagen (Haushaltsplan mit Stellenplan, Vorbericht, Finanzplan mit Investitionsprogramm, Übersichten zu Verpflichtungsermächtigungen, Schulden und Rücklagen, Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Kliniken an der Paar mit Anlagen, Wirtschaftsplan des Regiebetriebes Kommunale Abfallwirtschaft mit Anlagen).