Beschluss: Annahme

Abstimmung: Ja: 48, Nein: 0, Anwesend: 0, Befangen: 0

 

1.       Der Kreistag zieht, abweichend von § 29 Absatz 2 Nr. 5 seiner Geschäftsordnung in Verbindung mit der Anlage „Übersicht über die Ausschüsse des Kreistages, ihre Aufgaben und Befugnisse“, die Entscheidung über die Beschaffung von Softwarelizenzen im Einzelfall an sich (Art. 76 Abs. 4 Satz 1 Landkreisordnung analog).

 

2.    Der Ausschuss für Soziales, Bildung und Schule vergibt die Liefer- und Dienstleistung für den Campus ESS Vertrag an die Firma CANCOM GmbH, Fuggerstr. 1a in 04158 Leipzig.