Sitzung: 11.05.2026 Kreistag
Beschluss: Annahme
Abstimmung: Ja: 60, Nein: 0, Anwesend: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1/014/2026
1.
Es wird festgestellt, dass nach Anlage 1
Nummer 3 zu Art. 45 Abs. 2 KWBG das Amt des Landrats im Landkreis
Aichach-Friedberg ab 01.05.2026 in Besoldungsgruppe B6 BayBesG eingestuft ist.
2. Die
Dienstaufwandsentschädigung für den Landrat des Landkreises Aichach-Friedberg
wird nach Anlage 2 zu Art. 46 KWBG festgesetzt. Sie beträgt ab 01.05.2026 1.487,69
€.
3. Dienstfahrten
§ Dem
Landrat wird die Genehmigung erteilt, Dienstkraftfahrzeuge des Landkreises zu
steuern.
§ Für
Dienstfahrten steht der Dienstkraftfahrer zur Verfügung.
§ Der
Stationierung des Dienstwagens am Wohnort des Landrats wird zugestimmt.
§ Der
Stationierung des Dienstwagens aufgrund von Einzelentscheidungen des Landrats
am Wohnort des Dienstkraftfahrers wird zugestimmt.
§ Die
notwendigen Fahrten zwischen Wohnung des Landrats und Arbeitsstätte werden als
Dienstfahrten genehmigt.
§ Dem
Landrat wird die Genehmigung erteilt, Dienstfahrten mit seinem
Privatkraftfahrzeug durchzuführen. Es wird eine Wegstreckenentschädigung nach
Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Bayerischen Reisekostengesetzes – BayRKG –
(derzeit 0,40 € je gefahrenen Kilometer) gezahlt. Damit sind alle im
Zusammenhang mit der Nutzung des Privatkraftfahrzeuges entstehenden Kosten
abgegolten.
