Sitzung: 11.05.2026 Kreistag
Beschluss: Annahme
Abstimmung: Ja: 60, Nein: 0, Anwesend: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1/012/2026
In der Amtsperiode 2026 bis 2032 werden neben den gesetzlichen
Ausschüssen (Kreisausschuss, Werkausschuss, Rechnungsprüfungsausschuss, Jugendhilfeausschuss)
folgende weitere Fachausschüsse eingerichtet:
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Bauausschuss
·
Kreisentwicklungsausschuss
·
Ausschuss für Umwelt, Klima
und Energie
·
Ausschuss für Soziales,
Bildung und Schule
Die Stärke der Ausschüsse wird wie folgt festgelegt:
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Kreisausschuss: Landrat als
Vorsitzender und zwölf Mitglieder (gesetzlich festgelegt)
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Werkausschuss: Landrat als
Vorsitzender und zwölf Mitglieder
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Jugendhilfeausschuss:
Landrat als Vorsitzender und 24 Mitglieder (acht Kreisräte/Kreisrätinnen, sechs
weitere stimmberechtigte Mitglieder, zehn beratende Mitglieder - gesetzlich
festgelegt)
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Rechnungsprüfungsausschuss:
sieben Mitglieder einschl. dem Vorsitzenden (gesetzl. möglich sind drei bis
sieben Mitglieder)
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Bauausschuss: Landrat als
Vorsitzender und zwölf Mitglieder
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Kreisentwicklungsausschuss:
Landrat als Vorsitzender und zwölf Mitglieder
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Ausschuss für Umwelt, Klima
und Energie: Landrat als Vorsitzender und zwölf Mitglieder
·
Ausschuss für Soziales,
Bildung und Schule: Landrat als Vorsitzender und zwölf Mitglieder
Daneben besteht die Möglichkeit zur Bildung von Beiräten.
