Beschluss: Annahme

Abstimmung: Ja: 60, Nein: 0, Anwesend: 0, Befangen: 0

In der Amtsperiode 2026 bis 2032 werden neben den gesetzlichen Ausschüssen (Kreisausschuss, Werkausschuss, Rechnungsprüfungsausschuss, Jugendhilfeausschuss) folgende weitere Fachausschüsse eingerichtet:

 

·         Bauausschuss

·         Kreisentwicklungsausschuss

·         Ausschuss für Umwelt, Klima und Energie

·         Ausschuss für Soziales, Bildung und Schule

 

Die Stärke der Ausschüsse wird wie folgt festgelegt:

·         Kreisausschuss: Landrat als Vorsitzender und zwölf Mitglieder (gesetzlich festgelegt)

·         Werkausschuss: Landrat als Vorsitzender und zwölf Mitglieder

·         Jugendhilfeausschuss: Landrat als Vorsitzender und 24 Mitglieder (acht Kreisräte/Kreisrätinnen, sechs weitere stimmberechtigte Mitglieder, zehn beratende Mitglieder - gesetzlich festgelegt)

·         Rechnungsprüfungsausschuss: sieben Mitglieder einschl. dem Vorsitzenden (gesetzl. möglich sind drei bis sieben Mitglieder)

·         Bauausschuss: Landrat als Vorsitzender und zwölf Mitglieder

·         Kreisentwicklungsausschuss: Landrat als Vorsitzender und zwölf Mitglieder

·         Ausschuss für Umwelt, Klima und Energie: Landrat als Vorsitzender und zwölf Mitglieder

·         Ausschuss für Soziales, Bildung und Schule: Landrat als Vorsitzender und zwölf Mitglieder

 

Daneben besteht die Möglichkeit zur Bildung von Beiräten.