Sitzung: 11.05.2026 Kreistag
Beschluss: Annahme
Abstimmung: Ja: 50, Nein: 10, Anwesend: 0, Befangen: 0
Folgende
Abweichung von der Geschäftsordnung für die Amtsperiode 2026/2032 wird
beschlossen:
§ 33 Abs. 2 Satz 2 erhält folgenden Wortlaut:
„Bei gleicher Teilungszahl entscheidet das Los.“
