Beschluss: Annahme

Abstimmung: Ja: 50, Nein: 10, Anwesend: 0, Befangen: 0

Folgende Abweichung von der Geschäftsordnung für die Amtsperiode 2026/2032 wird beschlossen:

 

§ 33 Abs. 2 Satz 2 erhält folgenden Wortlaut:

„Bei gleicher Teilungszahl entscheidet das Los.“