Bis zum Erlass einer neuen Geschäftsordnung durch den
Kreistag 2014/2020 gilt die Geschäftsordnung 2008/2014 weiter.
Soweit der Kreistag Beschlüsse zu Fragen der
Geschäftsordnung fasst, treten diese an die Stelle der bisherigen Vorschriften
der fortgeltenden Geschäftsordnung.